Das Energieeffizienz-Gesetz

Ab 1.1.2024 gilt in Deutschland für große Energieverbraucher und größere Rechenzentren das Energieeffizienzgesetz, genauer das „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland“.
Das Gesetz wurde am 17.11.2023 rechtskräftig veröffentlicht und findet sich unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/

Betroffen sind Rechenzentren ab 300 KW und IT-Betreiber (Colo-Mieter) ab 50 KW nicht-redundanter Anschlussleistung. Dabei wird im Gesetz auch zwischen Bestands-RZs und Neubauten unterschieden und es gelten für Neubauten jeweils strengere Vorgaben.

Die wesentlichen Anforderung für Bestands-Rechenzentren sind:

  • Pflicht zum Bezug von Strom aus erneuebaren Energien
    (ab 1.07.2024 mind. zu 50%, ab 1.07.2027 zu 100%, auch bei Neubauten)
  • Mindestanforderungen an die Energieffizienz
    (PUE <= 1,5 ab 1.07.2027 und PUE <= 1,3 ab 1.07.2030)
  • Pflicht zur Energierückgewinnung (ERF) (Vermeidung und/oder Verwendung von Abwärme, letzteres sofern möglich)
  • Energie- oder Umweltmanagementsystem + Informationspflicht ggü. Kunden und einem Effizienzregister des Bundes

Die wesentlichen Anforderung für IT-Betreiber (Bestand) sind:

  • Energie- oder Umweltmanagementsystem + Informationspflicht ggü. dem Effizienzregister des Bundes

Weiterführende Informationen hierzu unter www.bfee-online.de und www.rechenzentrum-register.de (Plattform an die Rechenzentren ihre Effizienzkennzahlen übermitteln müssen)

Ausgenommen sind nur Rechenzentren die vor dem 1.7.2027 außer Betriebe gehen oder sehr speziellen Aufgaben unterliegen, z.B. reine Netzknoten oder rein militärische Rechenzentren.

Das Gesetz ist eine nationale Umsetzung von EU-Richtlinie(n), somit also keine Erfindung der „Grünen“. Viele Punkte des Gesetzes machen auf jeden Fall Sinn, im Detail hat es aber diverse Schwächen, so blieben viele in der Praxis bestehende Spezialfälle unberücksichtigt und auch Schlupflöcher sind durchaus vorhanden und denbkbar. Ebenso sind die Bußgelder die bei Verstößen verhängt werden können, insbesondere für große Unternehmen, lächerlich gering und leider nicht umsatzabhängig. Problematisch auch, dass die Kosten für die korrekte Erfüllung des Gesetzes insbesondere für kleine IT-Betreiber unter Umständen hoch sein können. Mit Sicherheit wird es daher in den nächsten Jahren noch Änderungen oder Erweiterungen an dem Gesetz geben.

Es wird sehr spannend und interessant werden, in wie weit, das Gesetz wirklich zu Verbesserungen bei den Rechenzentren und IT-Betreibern führt bzw. wie sehr es ein Treiber für Green IT und eine nachhaltigere IT insgesamt sein wird.

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